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Hallo und Petri Heil,

der Wittensee ist mit einer Fläche von über 1000 ha einer der größten Seen in Schleswig-Holstein. Er ist eingebettet in den Naturpark Hüttener Berge und bietet Touristen und Petrijüngern optimale Bedingungen zur Freizeit- und Hobbygestaltung. Weitere Infos und Bilder finden Sie auch auf den Seiten des örtlichen Tourismusvereines.


Tiefseekarte:

Wittensee Tiefseekarte
Unter Anglerfreunden gilt der Wittensee als Geheimtipp wegen seines Bestandes an großen Hechten und Barschen.

Angel-Erlaubnisscheine:

Erlaubnis Anzahl Angeln Preis
Tageskarte 3 15,00 €
Wochenkarte 3 50,00 €
Verlängerte Woche (ab 2. Woche) - 35,00 €
Jahreskarte (01.01. – 31.12) - 150,00 €

Ergänzungsbestimmungen:

- Erlaubte Boote: Alle auf dem See erlaubten Boote sind als Angelboote zugelassen.
- Motorverbot: Die Nutzung von Motoren jeder Art ist vom Land Schleswig-Holstein verboten.
- Eigenverantwortung: Das Angeln geschieht auf eigene Gefahr.
- Schleppangeln: Die Schleppangelei darf nur mit Muskelkraft und einer Schleppangel betrieben werden.
- Vorfach bei Hechtangeln: Hechtangeln müssen ein Raubfischvorfach besitzen.
- Hakenbegrenzung: Je Friedfischangel darf nur ein Haken verwendet werden.
- Köderfischsenken: Der Einsatz einer Köderfischsenke mit max. 1 x 1 m Fläche für den eigenen Köderfischbedarf ist erlaubt. Sie zählt rechnerisch nicht als Rute.
- Schutzzonen: Angeln ist in den Naturschutzgebieten und den Schutzzonen auf der Westseite des Wittensees verboten.
- Mindestmaße und Schonzeiten: Diese sind der beigefügten Tabelle zu entnehmen.
- Fangbegrenzung: Es dürfen täglich nicht mehr als 2 Hechte und ein Zander gefangen werden.
- Anordnungen der Fischereiaufsicht: Den Anordnungen der Fischereiaufseher ist Folge zu leisten.
- Berufsfischerei: Die Berufsfischerei darf nicht behindert werden. Bei Zusammentreffen von Fanggeräten ist die Angelschnur sofort zu kappen. Ein Sicherheitsabstand von mindestens 50 m ist von sichtbaren Fanggeräten einzuhalten.
- Verstöße: Verstöße gegen das Fischereigesetz und die Binnenfischereiordnung sowie diese Erlaubnisscheinbedingungen werden zur Anzeige gebracht und der Erlaubnisschein ohne Vergütung eingezogen.
- Fangmeldekarte: Die Fangmeldekarte ist nach dem Fangsaisonende bei der Ausgabestelle ausgefüllt zurückzugeben.
- Selbstbedienung und Beaufsichtigung: Der Angler hat seine Geräte nur selbst zu bedienen und zu beaufsichtigen. Das vorübergehende Überlassen an andere ist nicht erlaubt.
- Gültigkeit des Erlaubnisscheins: Der Erlaubnisschein gilt von 1 Stunde nach Sonnenaufgang bis 1 Stunde vor Sonnenuntergang.
- Verbot von Grundschnüren, Reusen und Bungen: Das Legen dieser Geräte ist verboten.
- Beschränkung der Angelgeräte: Es dürfen nur so viele Angelgeräte mitgeführt werden, wie im Angelerlaubnisschein angegeben.
- Dunkelheit: Werden bei Dunkelheit im Boot Angelgeräte gefunden, werden diese sichergestellt und zur Anzeige gebracht.
- Erlaubnis: Dem Erlaubnisscheininhaber wird die Erlaubnis erteilt, im angegebenen Zeitraum den Fischfang auf der gesamten Fläche außerhalb der in der angefügten Kartenskizze ausgewiesenen NSG- und Uferschutzzonen mit bis zu 3 Handangeln, davon max. eine als Raubfischangel, ganztägig auszuüben.

Ruderboot-Miete:

Zeitraum Preis
Tagespreis 20,00 €
Wochenpreis 70,00 €

Bestimmungen für das Leihen eines Ruderbootes

Jeder ist für die Sicherheit selber verantwortlich (Schwimmwesten usw.) Für Beschädigungen an Boot und Brücken ist der Scheininhaber haftbar. Werden bei Dunkelheit im Boot Angelgeräte gefunden, werden diese sichergestellt und zur Anzeige gebracht. Beim Einholen des Ankers ist darauf zu achten, daß der Anker in das Boot gelegt wird. (nicht werfen!) Die Ankerleine wird vernünftig im Boot abgelegt

Schonzeiten und Schonmaße:

Fischart Mindestmaß Schonzeit
Große Maräne (Coregonus lavaretus) 30 cm -
Kleine Maräne (Coregonus albula) - -
Aal (Anguilla anguilla) 45 cm -
Flußkrebs (Astacus astacus) - ganzjährig
Flußbarsch (Perca fluviatilis) - -
Hecht (Esox lucius) 50 cm 15.02. - 30.04.
Quappe (Lota lota) 35 cm -
Wels (Silurus glanis) 70 cm 01.05. - 30.06.
Zander (Stizostedion lucioperca) 40 cm -
Brassen (Abramis brama) - -
Giebel (Carassius auratus gibelio) - -
Gründling (Gobio gobio) - 01.01. - 15.05.
Karausche (Carassius carassius) - -
Karpfen (Cyprinus carpio) 35 cm -
Schleie (Tinca tinca) 25 cm -
Rotauge (Rutilus rutilus) - -
Rotfeder (Scardinius erythrophthalmus) - -